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   FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00   

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FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00 (https://dejure.org/2003,26176)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2003 - 5 K 2898/00 (https://dejure.org/2003,26176)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2003 - 5 K 2898/00 (https://dejure.org/2003,26176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsverjährung bei Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellungsverjährung bei Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsverjährung hinsichtlich einer Teil-Besteuerungsgrundlage in Form eines Entnahmegewinns nach einer Außenprüfung; Ablaufhemmung hinsichtlich des Steueranspruchs unter verbindlicher Feststellung der Grundlagen für eine bestimmte Steuerart und einen festgelegten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.05.1993 - IV R 1/91

    Außenprüfung - Gewerbesteuer - Verjährung - Gewerbesteuer - Zerlegungsbescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00
    Die Ablaufhemmung bezieht sich daher nicht nur auf Steueransprüche, die "durch" die Außenprüfung aufgedeckt werden, sondern auf alle Steueransprüche, die nach der Prüfungsanordnung in den Rahmen der Außenprüfung fallen und hinsichtlich derer - wenn auch nur stichprobenartig - tatsächliche Prüfungshandlungen vorgenommen wurden, auch wenn sie vorher schon bekannt waren (vgl. BFH Urteil vom 11. April 1990 I R 167/86, BStBl II 1990, 772; BFH Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 1/91, BStBl II 1993, 828; Schwarz/Frotscher, AO , § 71 AO Rz. 49).

    Vielmehr zeigt der in § 171 Abs. 4 AO enthaltene Hinweis auf § 202 Abs. 1 Satz 3 AO , dass auch in dem Fall, in dem die Außenprüfung nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt, der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt ist (vgl. BFH BStBl II 1993, 828).

  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00
    Die Prüfungsanordnung gibt somit den Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintreten kann, während die tatsächlichen Prüfungsmaßnahmen im Einzelfall diejenige Steuerart und den Besteuerungszeitraum bestimmen, für die bzw. für den die Ablaufhemmung tatsächlich eintritt (so BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91, BStBl II 1993, 425; vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BStBl II 1994, 377).

    Bezeichnet daher die Prüfungsanordnung auch nur den äußersten Rahmen der Ablaufhemmung und müssen tatsächliche Prüfungshandlungen hinzukommen, die letztlich den Umfang der Ablaufhemmung bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BStBl II 1999, 4), so bedeutet dies aber nicht, dass nur jene einzelnen Teil-Besteuerungssachverhalte innerhalb einer Steuerart und innerhalb eines Besteuerungszeitraums, die der Prüfer tatsächlich geprüft hat, von der Ablaufhemmung erfasst würden (vgl. BFH, BStBl II 1994, 377, unter Abschnitt 3 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00
    Unerheblich ist, ob jeder der einzelnen Sachverhalte, aus denen sich der Steueranspruch insgesamt ergibt, überprüft wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 182/94, BStBl II 1997, 449).
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00
    Die Prüfungsanordnung gibt somit den Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintreten kann, während die tatsächlichen Prüfungsmaßnahmen im Einzelfall diejenige Steuerart und den Besteuerungszeitraum bestimmen, für die bzw. für den die Ablaufhemmung tatsächlich eintritt (so BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91, BStBl II 1993, 425; vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BStBl II 1994, 377).
  • BFH, 17.06.1998 - IX R 65/95

    Ablaufhemmung nach Außenprüfung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00
    Bezeichnet daher die Prüfungsanordnung auch nur den äußersten Rahmen der Ablaufhemmung und müssen tatsächliche Prüfungshandlungen hinzukommen, die letztlich den Umfang der Ablaufhemmung bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BStBl II 1999, 4), so bedeutet dies aber nicht, dass nur jene einzelnen Teil-Besteuerungssachverhalte innerhalb einer Steuerart und innerhalb eines Besteuerungszeitraums, die der Prüfer tatsächlich geprüft hat, von der Ablaufhemmung erfasst würden (vgl. BFH, BStBl II 1994, 377, unter Abschnitt 3 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 167/86

    1. Sachlicher Umfang einer Außenprüfung; Durchführung einer Außenprüfung setzt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 2898/00
    Die Ablaufhemmung bezieht sich daher nicht nur auf Steueransprüche, die "durch" die Außenprüfung aufgedeckt werden, sondern auf alle Steueransprüche, die nach der Prüfungsanordnung in den Rahmen der Außenprüfung fallen und hinsichtlich derer - wenn auch nur stichprobenartig - tatsächliche Prüfungshandlungen vorgenommen wurden, auch wenn sie vorher schon bekannt waren (vgl. BFH Urteil vom 11. April 1990 I R 167/86, BStBl II 1990, 772; BFH Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 1/91, BStBl II 1993, 828; Schwarz/Frotscher, AO , § 71 AO Rz. 49).
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